Gemeinsame Richtlinien des FKMV und der VFJ

feuillet vert petitRichtlinie an Mitglieder auf pdf (September 2014).

Mit den unten aufgeführten Punkten, möchten wir sie daran erinnern, das grüne Blatt der VFJ (Vereinigung Freiburgischer Jungmusikanten) im Musikerpass aufzubewahren und vor allem die übliche Vorgehensweise zu beachten.

Die Anzahl Jahre Aktivmitgliedschaft wird angerechnet ab dem Beginn der musikalischen Ausbildung oder beim Eintritt in die Jugendmusik (Entscheidung der Musikgesellschaft). Es gibt kein Mindestalter mehr.

Beim Eintritt in die Jugendmusik oder beim Beginnen der Ausbildung muss die Musikgesellschaft den Jungbläser durch das grüne Blatt der VFJ registrieren.

Das grüne Blatt muss korrekt ausgefüllt (Wichtig! Datum des Eintritts) und unterzeichnet sein.

Das grüne Blatt muss vom Präsidenten der Musikgesellschaft unterzeichnet werden, nicht von den Verantwortlichen der Jungbläserausbildung.

Parallel muss der Musikerpass (inkl. Foto) erstellt werden. Die Personalien müssen schon angegeben werden, ohne jedoch die Angaben der Musikgesellschaft.

Bemerkung: Einige Vereine habe sich entschlossen nur das grüne Blatt der VFJ auszufüllen, ohne jedoch einen Musikerpass für den Jungbläser zu erstellen. Bitte beachten sie, dass bei einem Besuch des Jugendmuskantenlagers der VFJ einen Stempel in den Musikerpass gemacht wird um die Teilnahme zu bestätigen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss der Jungbläser im Besitz eines Musikerpasses sein.

Es wird empfohlen das grüne Blatt der VFJ korrekt ausgefüllt an der Innenseite des Musikerpass anzubringen.

Auf das grüne Blatt muss zwingend die Musikgesellschaft angegeben werden (Mitglied des KMFV), nicht fälschlicherweise die Jugendmusik (welche nur Mitglied der VFJ ist).

z.B.: Die Jungbläser von Belfaux sind der « Young Harmonic Band » (diese ist Mitglied der VFJ, jedoch nicht Mitglied des FKMV) angeschlossen. Somit muss auf dem grünen Blatt die Musikgesellschaft von Belfaux angegeben werden.

Erfolgt der Beitritt in die Musikgesellschaft, wird auf dem grünen Blatt die Demission der Jugendmusik eingetragen, obwohl der Jungbläser in der Jugendmusik noch aktiv mitwirken kann. Die fehlenden Daten können nun im Musikerpass nachgeführt werden (z.B. offizieller Eintritt in die Musikgesellschaft).

Die Anzahl registrierten Jahre auf dem grünen Blatt werden als Aktivmitgliedschaft einer Musikgesellschaft angerechnet.

Achtung: Ist das grüne Blatt zu einem späteren Zeitpunkt abhandengekommen, können die Jahre vor dem Eintritt in die Musikgesellschaft nicht mehr angerechnet werden.

Ausser der Verein beschliesst die verlorenen Jahre mit den Mitgliederbeiträgen auszugleichen (momentan belaufen sich diese auf 26.05 Fr. pro Mitglied pro Jahr). Um solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden, raten wir ihnen das grüne Blatt von Anfang an gut aufzubewahren.

Der Vorteil, dass der Jungbläser zuerst über das grüne Blatt und nicht direkt über den Musikerpass registriert ist, gestattet der Musikgesellschaft nur den Mitgliedschaftsbeitrag der Jungformation an die VFJ (50 Fr. pro Musikgesellschaft) und nicht die Mitgliederbeiträge des FKMV (26.05 Fr. pro Mitglied) zu bezahlen.

Um in den Genuss der Vorteile zu kommen, welche das grüne Blatt der VFJ mit sich bringt, muss die Musikgesellschaft Mitglied des FKMV sein. (z.B. eine Gruppierung von jungen Musikanten ist nicht Mitglied des FKMV; ist hingegen diese betreffende Formation an eine Musikgesellschaft gebunden, welche Mitglied des FKMV sowie der VFJ ist, kommt diese Formation in den Genuss dieser oben genannten Vorteile.

Die grünen Blätter können beim FKMV oder direkt bei der VFJ bestellt werden.

 

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